Schulabschlüsse

Welche Abschlüsse kann ich an der Realschule erhalten, und welche Noten sind hierzu notwendig?

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer am Ende des 10. Schuljahrgangs die Mindestanforderungen (max. eine 5) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.

Sollten es doch einmal zwei 5en sein, kann die Ausgleichsregelung angewendet werden.

Die Klassenkonferenz entscheidet, ob von der Ausgleichsregelung Gebrauch gemacht wird - es ist keine Selbstverständlichkeit!

Die Ausgleichsregelung kann nicht angewendet werden, wenn zwei Hauptfächer mit 5 bewertet sind.

Näheres zu den Ausgleichsregelungen finden Sie in den FAQs.

 

Erweiterter Sekundarabschluss I

Für den Erweiterten Sekundarabschluss I müssen zusätzlich zu den Anforderungen des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss folgende Bedingungen erfüllt sein:

Im Durchschnitt müssen befriedigende Leistungen

  • in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
  • in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik

erreicht worden sein.

 

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss

Wer die Mindestanforderungen am Ende des 10.Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

 

 

 

 

 

 

Wie funktioniert das mit der Ausgleichsregelung?

Wichtig: Ob von der Ausgleichsregelung Gebrauch gemacht wird entscheidet allein die Klassenkonferenz!

 

Wie kann ausgeglichen werden?

Zwei Fünfen können mit zwei Ausgleichsfächern, die mit Drei oder besser bewertet wurden ausgeglichen werden.
Achtung: Es müssen beide Fünfen ausgeglichen werden!

Eine Sechs kann ausgelichen werden, wenn

  • ein Ausgleichsfach mit 2 bewertet wurde, oder
  • zwei Ausgleichsfächer mit 3 bewertet wurden.

 

Welche Fächer sind Ausgleichsfächer?

Die vorgeschriebene Stundenzahl eines Ausgleichsfaches darf nur um eine Stunde geringer sein als die vorgeschriebene Stundenzahl des auszugleichenden Faches. Maßgebend ist die Stundentafel. Ausgleichsfach kann auch ein Wahlpflichtkurs, ein Wahlfach oder ein wahlfreier Kurs sein.

Ist für ein Ausgleichsfach in der Stundentafel keine verbindliche Stundenzahl vorgeschrieben, ist die Zahl der Wochenstunden im Stundenplan maßgebend.Maßgebend ist die Stundentafel.

"In der Realschule, im Gymnasium, im Realschulzweig und im gymnasialen Zweig der Kooperativen Gesamtschule sowie in der Integrierten Gesamtschule können die Fächer Deutsch, die Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen und Mathematik (...) nur untereinander ausgeglichen werden."

Folgen:

Eine Fünf in Mathematik kann somit nur mit einer 3 in Deutsch oder Englisch ausgelichen werden.

Zwei 5en in den Hauptfächern können nicht ausgelichen werden.

 

In der Hauptschule können auch ausreichende Leistungen in Fachleistungskursen A als Ausgleich für mangelhafte Leistungen in Fachleistungskursen B oder in Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung herangezogen werden.

Quelle: http://www.schure.de [12.06.2010]

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